Das Friedhofs-und Bestattungswesen wird in seiner Erscheinungsform sehr stark durch die unterschiedlichen Traditionen jeder Generation geprägt. Viele Formen der Totengedenkstätten sind möglich. Die unten aufgeführten Beispiele geben Kenntnis davon, wie die unterschiedlichen Wünsche auf den Friedhöfen der Samtgemeinde Amelinghausen umgesetzt werden.
Die Samtgemeinde Amelinghausen bietet folgende Nutzungsrechte an den Grabstätten an:
- Wahlgrab
- Urnenwahlgrab
- Reihengrab
- Urenenreihengrab
- Rasengrab als Erd- oder Urnenbestattung
- Rasendoppelgrab als Erd-oder Urnenbestattung
Auf all unseren Friedhöfen besteht die Möglichkeit durch die vorhandenen Friedhofskapellen, die Trauerfeier am Bestattungsort stattfinden zu lassen.
Das Nutzungsrecht an einer Grabstätte beträgt 20 Jahre. In dieser Zeit können Sie, entsprechend der aktuellen Friedhofssatzung, die Grabstätte individuell gestalten und pflegen.
Das Nutzungsrecht kann je nach Grabart , gegen eine Gebühr, sowohl verkürzt als auch verlängert werden. Informationen hierfür finden Sie in unserer Friedhofsgebührensatzung.