Die Gemeinden Amelinghausen, Betzendorf und Oldendorf/Luhe sind aufgrund der B209 von der Aufstellung der Lärmaktionspläne betroffen. Bei der Gemeinde Oldendorf/Luhe ist ledglich eine kleine Fläche vom Umgebungslärm betroffen.
Die Samtgemeinde Amelinghausen ist zur Aufstellung der Lärmaktionspläne gemäß § 47 d des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der daraus resultierenden Umgebungslärmrichtlinie 2002/49/EG verpflichtet.
Maßnahmen zur Beruhigung des Verkehrs sind in der Samtgemeinde Amelinghausen nach dem Gutachten nicht erforderlich.