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Aktuelles

aus der Samtgemeinde

Windenergieplanungen

 

 

Der Bundesgesetzgeber hat mit § 245 e Baugesetzbuch (BauGB) die Tür aufgemacht, um Windenergievorrangflächen nun nicht mehr nur durch Regionale Raumordnungsprogramme (RROP) der Landkreise möglich zu machen, sondern öffnet auch den Kommunen über den Flächennutzungsplan diese Option. Diese Option bringt aus meiner Sicht Vorteile mit sich, führt aber am Ende auch zu politischen Entscheidungen, die schwierig sind und die nicht jedem gefallen werden. Von der Optionen aus § 245 e BauGB wollen meiner Einschätzung nach, Stand heute, einige Gemeinden und auch die Samtgemeinde Gebrauch machen, wenn eine Fläche dafür geeignet erscheint. Ich möchte daher hier nochmal das Procedere erläutern. Ganz zu Beginn kommt in der Regel ein Projektierer oder ein Flächeneigentümer auf die Gemeinde oder Samtgemeinde zu, und stellt vor, dass aus seiner Sicht auf einer Fläche ein Windenergievorranggebiet entstehen könnte. Da wir in der Samtgemeinde Amelinghausen mit 195 km² recht viel Fläche haben, der Wald als Windenergievorrangfläche rechtlich grundsätzlich in Frage kommt und wir wenig besondere Schutzgebiete (wie zum Beispiel die Gemeinde Amt Neuhaus mit Biosphäre, Vogelschutz, Elbtalaue) haben und bezogen auf die Fläche mit 8.531 Einwohnern deutlich dünner besiedelt sind als z.B. unsere Nachbarn (Samtgemeinde Gellersen 14.362 Einwohner auf 73,83 km ² / Samtgemeinde Ilmenau 10.876 Einwohner auf 70,19 km²), ist das rechtliche Potential für Windenergievorrangflächen erst einmal recht hoch. Im zweiten Schritt wird das Vorhaben im jeweiligen Gemeinderat so transparent wie möglich und öffentlich dargestellt. Dies geschah bisher in den Gemeinden Amelinghausen, Rehlingen und Soderstorf. Hier möchte ich darauf hinweisen, dass diese Vorstellung nicht bedeutet, dass der jeweilige Rat, die Gemeindebürgermeister*in oder ich das Vorhaben unterstützen oder durchsetzen wollen – es geht lediglich um einen transparenten Ablauf. Auch geht es darum, in den Vorstellungen eine Grundstimmung der Bevölkerung zum jeweiligen Vorhaben aufzunehmen. Im nächsten Schritt trifft der Rat der jeweiligen Gemeinde einen Beschluss darüber, ob sie das Vorhaben unterstützen oder nicht. Dafür können ggf. mehrere Sitzungen erforderlich sein. Sollte die jeweilige Gemeinde zu dem Ergebnis kommen, dass das Vorhaben weiterverfolgt werden soll, sie es also unterstützt, stellt sie bei der Samtgemeinde einen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplans für das jeweilige Windenergievorhaben. Kommt die jeweilige Gemeinde zu dem Ergebnis, dass das Vorhaben an Ort und Stelle ungeeignet ist, endet das Verfahren an dieser Stelle. Dies liegt am Beschluss des Samtgemeindeausschusses und auch an meiner persönlichen Auffassung, dass die Samtgemeinde keine Windenergievorrangfläche anstößt, wenn die jeweilige Gemeinde nicht auch dafür ist. Nach Beantragung der Änderung des Flächennutzungsplans für das Vorhaben wird die Planung öffentlich im Infrastruktur- und Umweltausschuss der Samtgemeinde Amelinghausen vorgestellt. Hierbei ist zu beachten, dass weitere Voraussetzungen dazu führen können, dass eine Vorstellung zunächst nicht stattfindet, das Verfahren also stoppt. Sollte nach der jeweiligen Gemeinde auch die Samtgemeinde die Auffassung vertreten, dass das Vorhaben sinnvoll und unterstützenswert ist, wird mit dem Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans das offizielle Verfahren gestartet. Hier gibt es regulär eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und eine öffentliche Auslegung zur weitere Beteiligung der Öffentlichkeit. Darüber hinaus zweimal eine Beteiligung der sog. Träger öffentlicher Belange, also der Behörden und Verbände (z.B. auch NABU oder BUND). Im Verfahren sind auch Belange des Naturschutzes zu prüfen. Lebt dort also ein besonders schützenswertes Tier oder existieren schützenswerte Pflanzen oder Biotope. Ganz am Ende des Verfahrens steht dann der Beschluss über die Änderung des Flächennutzungsplans für das jeweilige Windenergievorhaben. Aber: Die Samtgemeinde kann entgegen der Auffassung der Gemeinde auch zu dem Schluss kommen, dass das geplante Vorhaben an Ort und Stelle nicht geeignet ist. Der Weg hin zu einer selbst geplanten Windenergievorrangfläche ist also ein langer mit vielen Stationen, Beschlüssen, Beratungen und auch Meinungen. Und auch die Bürgerinnen und Bürger haben regelmäßig die Möglichkeit, sich zu äußern. Persönlich, und das ist kein Geheimnis, bin ich für den Ausbau der erneuerbaren Energien, das habe ich auch bei der Planung von Flächen-Photovoltaikanlagen deutlich gemacht. Weiter auf Strom aus Atom, Kohle oder Gas zu setzen, halte ich für den falschen Weg. Ich befürworte daher, dass sich die Gemeinden und die Samtgemeinde intensiv mit dem Thema beschäftigt. Aber: Die Samtgemeinde Amelinghausen ist Wohnort von rund 8.500 Bürgerinnen und Bürgern und Zuzugsregion, Urlaubsort mit rund 100.000 Übernachtungen im Jahr, Tendenz hoffentlich steigend, und Naherholungsziel für viele weitere Menschen, die gern zu uns kommen. Das muss so bleiben und dafür setze ich mich ein. Unser Auftrag ist also, einen Weg zu finden, der verschiedene Interessen berücksichtigt und zu einem vertretbaren Ergebnis kommt. Das wird sicher nicht leicht, aber der Herausforderung werde ich mich gerne stellen. Verwechseln Sie meine Wortbeiträge in den Ratssitzungen und meine Erläuterungen zum Thema Windenergie allgemein also bitte nicht damit, dass ich für jedes Vorhaben bin und jedem Projekt Tür und Tor öffne. Sollten Sie Fragen dazu haben, vereinbaren Sie gerne einen Termin mit mir, ich stehe Rede und Antwort, alternativ besuchen Sie gerne eine meiner Bürgersprechstunden.

 

 

Freundliche Grüße

 

Christoph Palesch

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