[Amelinghausen], [29.10.2024] – Samtgemeindebürgermeister Christoph Palesch informierte am Abend die Mitglieder des Samtgemeinderates über diese Entscheidung der Verwaltung.
Im ehemaligen „Seniorenzentrum Lopaupark“ wird, Stand heute, keine Flüchtlingsunterkunft entstehen. Die Samtgemeinde Amelinghausen hatte bei der Ratssitzung am 20.06.24 sehr transparent über diese Option berichtet und mit Pressemitteilung vom 24.06.24 auf die öffentliche Diskussion dazu reagiert und aufgeklärt.
Die Entscheidung, im Seniorenwohnheim keine Flüchtlingsunterkunft einzurichten, basiert vor allem auf den zuletzt durch das Land Niedersachsen bekanntgegebenen Aufnahmequoten. Stand heute gehen wir davon aus, dass die Verteilquote, die bis zum 30.03.25 zu füllen ist, von uns in den bestehenden Unterkünften sichergestellt werden kann. Die Samtgemeinde hat bereits zahlreiche Immobilien erworben und angemietet, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und eine dezentrale Unterbringung von geflüchteten Menschen zu gewährleisten.
Die derzeitigen Arbeiten am Gebäude sind im Auftrag des aktuellen Eigentümers erfolgt, und zielen darauf ab, den durch einen Brand verursachten Schaden im Inneren des Gebäudes zeitnah zu beheben. Ein seitens der Hausverwaltung beauftragtes Hausmeisterunternehmen hat bereits am 02.09.2024 das Objekt besichtigt, um die notwendigen Maßnahmen zu planen. Zuletzt war ein Brandschutzunternehmen im Gebäude, um die Brandmeldeanlage zu sanieren.
Darüber hinaus hat das Bauamt bei einem früheren Ortstermin die Hausverwaltung darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Straßenreinigungspflicht die Pflege der Außenanlagen dringend erforderlich ist. Auch in diesem Zusammenhang ist von der Hausverwaltung der Eigentümergemeinschaft ein lokales Hausmeisterunternehmen beauftragt worden, um Grünpflegearbeiten durchzuführen.
In den vergangenen Tagen sind dazu einige Spekulationen verbreitet worden, die wir nicht bestätigen können. Sollten Sie Fragen haben oder sollte Ihnen etwas auffallen, melden Sie sich gerne in der Samtgemeindeverwaltung, wir stehen für Rückfragen grundsätzlich zur Verfügung.