Stellungnahme zur Erhöhung der Abwassergebühren
Mit Beschluss des Rates der Samtgemeinde Amelinghausen vom 05.12.24 wird die Abwassergebühr in der Samtgemeinde Amelinghausen ab dem 01.01.25 von 3,40 €/m³ auf 6,55 €/m³ erhöht. Dieser Sachverhalt führte bei Bürgerinnen und Bürgern zuletzt nachvollziehbarerweise zu einigen Nachfragen, auf die ich gerne öffentlich reagieren möchte.
Die Abwassergebühren werden in einem sogenannten Gebührenhaushalt berechnet. Dieser Gebührenhaushalt soll sich regelmäßig ausgleichen, heißt, dass die Kosten, die die Abwasseraufbereitung verursacht durch die Abwassergebühren der Bürgerinnen und Bürger gedeckt werden sollen. Festgestellte Verluste aus maximal drei Vorjahren können in die Kalkulation mit einfließen.
In den Jahren 2022 und 2023 kostete das Abwassernetz bzw. die Abwasseraufbereitung insgesamt 3.396.605,68 €. An Abwassergebühren berechnete die Samtgemeinde Amelinghausen im gleichen Zeitraum 2.473.411,46 €. Daraus ergibt sich ein Fehlbetrag in Höhe von 973.206,92 €. Dieser Fehlbetrag soll über die Abwassergebühr in den Jahren 2025 und 2026 ausgeglichen werden.
Der Fehlbetrag kommt u.a. zustande, weil Personal-, Energie- und Instandhaltungskosten in den Jahren 2022 und 2023 stark gestiegen sind. Darüber hinaus wendet die Samtgemeinde Amelinghausen seit vielen Jahren bei der Berechnung der Abschreibungen den Wiederbeschaffungszeitwert an, dies wird so vom Landesrechnungshof empfohlen. Dabei wird nicht der tatsächliche Anschaffungs- oder Herstellungswert herangezogen, sondern der Wert, den das Bauteil zum jetzigen Zeitpunkt kosten würde. Dieser Wert wird mittels Baupreisindex berechnet. Bezogen auf die Anlagen, die insbesondere in den 70er-, 80er- oder 90er-Jahren angeschafft wurden, ergeben sich so natürlich deutliche höhere Abschreibungswerte. Die Abschreibung nach dem Wiederbeschaffungszeitwert führt aber dazu, dass die Samtgemeinde Amelinghausen ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Vermögenserhaltung nachkommt.
Da in Niedersachsen der Gesetzgeber die Kommune dennoch ermächtigt hat, zwischen den beiden genannten Abschreibungsmethoden zu entscheiden, hat der Rat der Samtgemeinde Amelinghausen zuletzt im Jahr 2021, zur Gebührenkalkulation für die Jahre 2022 bis 2024, ausführlich über die Wahl der Methode beraten und die Vor- und Nachteile abgewogen, so dass sich der Samtgemeinderat schlussendlich ganz bewusst für die Abschreibung nach Wiederbeschaffungszeitwert entschieden hat. Diese Entscheidung wurde aus den gleichen Gründen in der Sitzung vom 05.12.2024 durch den aktuellen Samtgemeinderat mit einer sehr deutlichen Mehrheit bestätigt, so dass diese Abschreibungsmethode auch für die jetzt kommende Gebührenkalkulation angewendet wird.
Der Landesrechnungshof hat sich in seinem Kommunalbericht 2017 explizit mit Schmutzwassergebühren und fehlerhaften Kalkulationen auseinandergesetzt. Dabei wurden sechs Kommunen in der Größenordnung von 5.000 – 17.000 Einwohnerinnen und Einwohner überprüft, die ihre Abwasserbeseitigung in Eigenregie betreiben. Der Landesrechnungshof führt u.a. aus: „Die Schmutzwasserbeseitigung ist eine hoheitliche Pflichtaufgabe der Einheits- und Samtgemeinden. Die Refinanzierung der Kosten dieser Aufgabe haben diese vorrangig durch Benutzungsgebühren sicherzustellen. Diese sind nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen zu kalkulieren.“ Grundlage für die Gebührenbemessung sind also die betriebswirtschaftlichen Kosten. Dabei sollen entstehende Unterdeckungen (wie nun in den Jahren 2022 und 2023 passiert) in den folgenden Jahren ausgeglichen werden. Zur Wahl der Abschreibungsmethode weist der Landesrechnungshof darauf hin, dass der Wiederbeschaffungszeitwert zwar mit Mehraufwand verbunden ist, durch diese Kalkulationsmethode jedoch Preissteigerungen berücksichtigt werden und die substantielle Kapitalerhaltung gewahrt bleibt. Der Landesrechnungshof empfiehlt abschließend: „Es ist erforderlich, dass die Kommunen ihre Schmutzwassergebühren regelmäßig kalkulieren, um die rechtssichere Refinanzierung der Aufgabe sicherzustellen. Dabei haben sie grundsätzlich alle berücksichtigungsfähigen Kosten in die Kalkulation einzubeziehen.“
Weiter möchte ich auf die ein oder andere Besonderheit hinweisen: Die Samtgemeinde Amelinghausen ist nach der Gemeinde Amt Neuhaus flächenmäßig die zweitgrößte im Landkreis Lüneburg. Das gesamte Abwasser muss aus allen Winkeln der Samtgemeinde zur Kläranlage nach Amelinghausen gepumpt werden. Dafür ist ein sehr langes Abwassernetz erforderlich, aber eben auch insgesamt 64 Pumpwerke. Diese Pumpwerke müssen instandgehalten und wie zuletzt mehrfach passiert, auch komplett erneuert werden. Die Kosten dafür stiegen in den letzten Jahren deutlich. Weiter unterhalten wir für unsere rund 8.500 Einwohnerinnen und Einwohner eine eigene Kläranlage, auch hier stiegen Instandhaltungs- und Sanierungskosten in den letzten Jahren kontinuierlich.
Um nicht noch höhere Abwassergebühren entstehen zu lassen, haben wir verwaltungsseitig darauf verzichtet, den prognostizierten Verlust aus 2024 in die Gebührenkalkulation mit einfließen zu lassen, denn auch in diesem Jahr rechnen wir mit hohen Verlusten im Abwasserbereich. Um zukünftige Gebührensprünge zu vermeiden, planen wir, die Abwassergebühr häufiger anzupassen und sie statt für drei Jahre künftig für zwei Jahre oder sogar jährlich neu zu berechnen.
In der politischen Beratung haben wir verwaltungsseitig darauf hingewiesen, dass auch ein geringerer Gebührensatz beschlossen werden könnte. Dies hätte zur Folge, dass das dadurch entstehende Defizit im Abwasserbereich von der Allgemeinheit, und damit nicht verursachergerecht, getragen werden müsste. Weiter können Defizite, die aus dieser Entscheidung resultieren, dann nicht über zukünftige Gebührenansätze ausgeglichen werden. Politisch ist dies flächendeckend nicht gewollt gewesen, der Rat der Samtgemeinde Amelinghausen stimmte letztlich bei 18 von 23 anwesenden Stimmberechtigten mit 17 Ja- und einer Nein-Stimme sehr deutlich für den Gebührensatz ab dem 01.01.25.
Ich möchte auch darauf hinweisen, dass sowohl die Betriebsergebnisse 2022 und 2023 als auch die Gebührenkalkulation zum 01.01.25 im Ratsinformationssystem öffentlich auf der Homepage der Samtgemeinde Amelinghausen zur Verfügung stehen.
Grundsätzlich haben sich Politik und Verwaltung diese Entscheidung nicht leicht gemacht und sowohl im Finanz- als auch im Samtgemeindeausschuss und später auch im Samtgemeinderat intensiv darüber diskutiert – die Landeszeitung berichtete ausführlich darüber. Ich denke, dass sich alle Entscheidungsträger über die Tragweite der Entscheidung bewusst sind. Die Gebührenerhöhung führt durchschnittlich zu einer monatlichen Mehrbelastung von rund 45,00 € (Annahme: 4-Personen-Haushalt mit 177 m³ p.a.). Dies hätten wir den Bürgerinnen und Bürgern der Samtgemeinde Amelinghausen gerne erspart – die Kosten im Abwasserbereich sprechen nur leider eine andere Sprache.
Sollten Sie dazu explizit Fragen haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.