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Aktuelles

aus der Samtgemeinde

Aktuelle Hinweise zur Grundsteuerreform


In den nächsten Tagen werden alle Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer einen neuen Grundsteuerbescheid von der Samtgemeinde Amelinghausen erhalten, wenn sie im letzten Jahr der Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung über ihr Immobilieneigentum nachgekommen sind und das zuständige Finanzamt einen neuen Grundsteuermessbetrag ermittelt hat. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass weder die Samtgemeinde Amelinghausen noch die Mitgliedsgemeinden Einfluss auf die Berechnung der Grundsteuermessbeträge haben. Die Berechnungen erfolgen alleine durch die zuständigen Finanzämter auf Grundlage der von den Steuerpflichtigen in der Steuererklärung angegebenen Daten.
Hintergrund sind die Grundsteuerreform und ihre ab 01. Januar 2025 geltenden neuen Regeln zur Bemessung der Grundsteuer. Diese wurden aufgrund eines Urteils des Bundesverfassungsgerichtes, das die bisherige Grundsteuerbemes-sung als verfassungswidrig eingestuft hat, notwendig. Ziel der Grundsteuerreform ist es, die Grundsteuer auf eine zeitgemäße, nachvollziehbare und gerechte Grundlage zu stellen. Des Weiteren bestand zwischen Bund, Ländern und Kommunen Einigkeit darüber, dass sich allein aus der Umstellung der Grundsteuer auf ein neues Verfahren insgesamt kein höheres Steueraufkommen, also keine Steuererhöhung insgesamt, ergeben soll. Das heißt, die Gemeinden werden die gleichen Summen an Grundsteuer A und B einnehmen, wie sie sie bereits im Jahr 2024 eingenommen haben. Um für die notwendige Transparenz zu sorgen, hat der niedersächsische Gesetzgeber jede Kommune verpflichtet, einen aufkommensneutralen Hebesatz auszuweisen. Es wird aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass mit der Grundsteuerreform keine Belastungsneutralität für die einzelnen Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer einhergehen kann, in dem Sinne, dass so viel gezahlt wird wie bisher. Denn das alte System mit den daraus resultierenden jeweiligen Beträgen wurde ja gerade vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig angesehen. Die Höhe der Grundsteuer, die individuell zu zahlen ist, wird sich demnach in den meisten Fällen verändern. Einige Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer werden im Vergleich zum alten System höher belastet und andere weniger.
In diesem Sinne haben die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Amelinghausen auf Grundlage der von den Finanzämtern errechneten Grundsteuermessbeiträge die aufkommensneutralen Hebesätze für die Grundsteuer ermittelt und wie folgt festgesetzt (Link enthält die Tabelle A / B)

Die Grundsteuer ist und bleibt eine der zentralen Finanzquellen der Kommunen. Hieraus werden kommunale Einrichtungen wie z. B. Grundschulen, Kindergärten, Feuerwehren, Straßen, Schwimmbäder und Spielplätze finanziert. Ohne die Grundsteuer könnten die Kommunen diese und weitere Aufgaben der Daseinsvorsorge nicht erbringen.
Abschließend wird darauf hingewiesen, dass eingerichtete Daueraufträge zur Überweisung der Grundsteuerbeträge von den Steuerpflichtigen entsprechend angepasst werden müssen. Die Steuerpflichtigen, die der Samtgemeindekasse ein Lastschriftmandat erteilt haben, müssen dagegen nichts weiter unternehmen, da die Beträge in diesem Verfahren automatisch angepasst werden. Die Steuerpflichtigen, die der Samtgemeindekasse ein Lastschriftmandat erteilen möchten, können den entsprechenden Vordruck unter den folgenden Link erhalten:
SEPA-Lastschriftmandat

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